IT-Sachverständigenbüro Neumann
IT-Sachverständigenbüro Neumann
Die Vergütung für unsere Dienstleistungen gestaltet sich - sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart - wie folgt:
Privatgutachten / Stellungnahmen (mündlich oder schriftlich)
Es gilt ein pauschaler Vergütungssatz von 95€ zzgl. MwSt. pro Stunde. Die Pauschale gilt ebenfalls für Reisezeiten. Die Zeiten werden viertelstündlich aufgerundet (je angefangene 30 Min.). Es fällt weiterhin eine Pauschale von 0,55€ pro gefahrenem Kilometer an.
Zusätzlich gelten die Sätze für den Ersatz sonstiger Aufwände (§7 JVEG (2) und (3)) sowie für den Ersatz für besondere Aufwendungen (§12 JVEG) bei Erstellung eines Gutachtens.
Gerichtsgutachten / Gutachten im Zusammenhang einer laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung:
Die Vergütung richtet sich nach den Abrechnungssätzen des zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Einsatz von Hilfskräften (Privatgutachten, mündliche Stellungnahmen)
Für den Einsatz von Hilfskräften gilt ein pauschaler Vergütungssatz von 60€ zzgl. MwSt. pro Stunde. Die Pauschale gilt ebenfalls für Reisezeiten. Die Zeiten werden viertelstündlich aufgerundet (je angefangene 30 Min.).
Projektbegleitende Beratung und Dienstleistungen und IT-Forensik
Vergütungssätze für sonstige Dienstleistungen und forensische Untersuchungen sind abhängig von Umfang, Dauer und Einsatzort der Dienstleistung. Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen.
Für alle Fragen zur Vergütung und Beauftragung können Sie mich ganz unverbindlich kontaktieren!
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